Beratung

Grundlage für die gemeinsame Kooperation von Elternhaus und Schule ist die gemeinsame Sorge für die Kinder und deren Erziehung. 
Grundsätzlich wird Beratungstätigkeit von allen Lehrerinnen unserer Schule ausgeführt. Wir beraten beispielsweise bei Lernschwierigkeiten, besonderen Begabungen, Verhaltensauffälligkeiten und bei Fragen der Schullaufbahn. Bei Beratungsbedarf kann ein Gesprächstermin mit der Klassen- oder Fachlehrkraft kurzfristig vereinbart werden. 
Zweimal im Jahr findet der obligatorische Elternsprechtag statt.
Auch die Schulleitung steht als beratende Gesprächspartnerin zur Verfügung.
Die Lehrkräfte mit sonderpädagogischer Ausbildung begleiten vorwiegend Kinder mit erhöhtem Förderbedarf. Neben der Beratung von Kindern und Erziehungsberechtigten unterstützen sie auch alle Lehrkräfte schwerpunktmäßig bei Fragen von erheblichem Förderbedarf.
Die Erzieherinnen im Offenen Ganztag und in der „Betreuung 8 bis 1“ beraten Erziehungsberechtigte und Kinder über Betreuungsangebote und Erziehungsfragen.
Ergänzt wird die Beratungstätigkeit durch die Beratungslehrerinnen Frau Bockhold und Frau Fellrath. Auf Anfrage können Termine vereinbart werden. Diese Beratung ist freiwillig und setzt einen konkreten Beratungsauftrag voraus.
Weitere außerschulische Kooperationspartner sind die Schulpsychologische Beratungsstelle, die Caritas-Erziehungsberatungsstelle, das Jugendamt, Kinderärzte, das Sozialpädiatrische Zentrum (SPZ) und weitere therapeutische Einrichtungen.
Weitere Informationen zur Beratung an der Katharinenschule können unserem ausführlichen Beratungskonzept entnommen werden.